BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Kinderreisepass
Was ist ein Kinderausweis, was ist ein Kinderreisepass?
Seit dem 01.01.2006 werden für Kinder bis 12 Jahre maschinenlesbare Kinderreisepässe ausgestellt. Die bisher ausgestellten Kinderausweise behalten aber ihre Gültigkeit bis zum jeweiligen Ablaufdatum.
Gültigkeit
Der Kinderreisepass ist seit dem 01.01.2021 nur noch 1 Jahr gültig. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist bei einem gültigen Dokument nach wie vor möglich
Allgemeine Informationen
Es ist jedoch nicht zwingend erforderlich einen Kinderreisepass zu beantragen. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit für Kinder einen Personalausweis (z. B. für Reisen innerhalb der EU) und/oder einen Reisepass zu beantragen.
Bitte beachten Sie ebenso die Hinweise aus dem „Merkblatt Kinderreisepass“. Sie finden dieses rechts in den Downloads.
Bei weiteren Fragen wenden sie sich bitte, sofern Sie in Deutschland wohnhaft sind, an Ihre Passbehörde, sofern Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, an die Ihren Wohnsitz zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Wenn Sie eine Auslandsreise planen, so prüfen Sie bitte anhand der Einreisebestimmungen, ob der Kinderausweis oder Kinderreisepass für die Reise ausreichend ist. Die Einreisebestimmungen finden Sie auf der jeweiligen Länderseite unter den Reise- und Sicherheitshinweisen (s. u. Dienstleistung).
Mitzubringende Unterlagen:
- ein biometrisches Foto
2. Antragsformular (Unterschrift beider Erziehungsberechtigten)
3. Alter Kinderreisepass oder bei der erstmaligen Beantragung die Geburtsurkunde des Kindes
4. Ausweise beider Erziehungsberechtigten
Persönliches Erscheinen ist gefordert. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen bei der Ausstellung des Kinderreisepasses mit anwesend sein, da der Kinderreisepass von den Kindern unterschrieben werden muss.
Das Antragsformular kann ohne Vollmacht abgeholt werden (siehe Download). Der Kinderreisepass wird nur mit einer Vollmacht ausgestellt und ausgehändigt. Beide Elternteile bzw. Vormund pp. müssen den Antrag unterschreiben.
Kosten
Die Gebühr für die erstmalige Ausstellung des Kinderreisepasses beträgt 13,00 EURO, die Verlängerung 6,00 EURO.
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Stadtverwaltung
Laufenstraße 84
52156 Monschau
E-Mail: agnes.kirch@stadt.monschau.de
Zuständige Kontaktpersonen
Was ist ein Kinderausweis, was ist ein Kinderreisepass?
Seit dem 01.01.2006 werden für Kinder bis 12 Jahre maschinenlesbare Kinderreisepässe ausgestellt. Die bisher ausgestellten Kinderausweise behalten aber ihre Gültigkeit bis zum jeweiligen Ablaufdatum.
Gültigkeit
Der Kinderreisepass ist seit dem 01.01.2021 nur noch 1 Jahr gültig. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist bei einem gültigen Dokument nach wie vor möglich
Allgemeine Informationen
Es ist jedoch nicht zwingend erforderlich einen Kinderreisepass zu beantragen. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit für Kinder einen Personalausweis (z. B. für Reisen innerhalb der EU) und/oder einen Reisepass zu beantragen.
Bitte beachten Sie ebenso die Hinweise aus dem „Merkblatt Kinderreisepass“. Sie finden dieses rechts in den Downloads.
Bei weiteren Fragen wenden sie sich bitte, sofern Sie in Deutschland wohnhaft sind, an Ihre Passbehörde, sofern Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, an die Ihren Wohnsitz zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Wenn Sie eine Auslandsreise planen, so prüfen Sie bitte anhand der Einreisebestimmungen, ob der Kinderausweis oder Kinderreisepass für die Reise ausreichend ist. Die Einreisebestimmungen finden Sie auf der jeweiligen Länderseite unter den Reise- und Sicherheitshinweisen (s. u. Dienstleistung).
Mitzubringende Unterlagen:
- ein biometrisches Foto
2. Antragsformular (Unterschrift beider Erziehungsberechtigten)
3. Alter Kinderreisepass oder bei der erstmaligen Beantragung die Geburtsurkunde des Kindes
4. Ausweise beider Erziehungsberechtigten
Persönliches Erscheinen ist gefordert. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen bei der Ausstellung des Kinderreisepasses mit anwesend sein, da der Kinderreisepass von den Kindern unterschrieben werden muss.
Das Antragsformular kann ohne Vollmacht abgeholt werden (siehe Download). Der Kinderreisepass wird nur mit einer Vollmacht ausgestellt und ausgehändigt. Beide Elternteile bzw. Vormund pp. müssen den Antrag unterschreiben.
Die Gebühr für die erstmalige Ausstellung des Kinderreisepasses beträgt 13,00 EURO, die Verlängerung 6,00 EURO.
https://buergerportal.monschau.de:443/telefonverzeichnis/-/egov-bis-detail/dienstleistung/550/showFrau
Kaulartz
1
Frau
Kirch
2