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 Schiedsmannangelegenheiten

„Schlichten statt richten"

Das Schiedsamt wird von ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen ausgeübt.

Aufgaben:

Ihre Aufgabe ist es, bei Rechtsstreitigkeiten schlichtend auf die Parteien einzuwirken, um außergerichtlich eine gütliche Einigung herbeizuführen. Sie befassen sich beispielsweise mit Nachbarschaftsstreitigkeiten und Privatklagedelikten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter Körperverletzung und Sachbeschädigung. Langwierige und teure Gerichtsprozesse lassen sich dadurch oftmals verhindern. Die dort geschlossenen Vergleiche können von den Amtsgerichten für vollstreckbar erklärt werden.

In bestimmten Fällen ist das Schlichtungsverfahren sogar gesetzlich vorgeschrieben. Eine Zivilklage zum Amts- oder Landgericht ist dann erst zulässig, wenn zuvor erfolglos eine Schlichtung versucht wurde.

 

Voraussetzungen - Persönliche Voraussetzungen

Zuständig für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt.

Schiedsperson kann jeder werden, der das 25. Lebensjahr vollendet hat, nicht älter als 75 Jahre ist, in dem Schiedsamtsbezirk wohnt und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt. Sie wird für 5 Jahre von der jeweils zuständigen Bezirksvertretung gewählt und von den Präsidenten beziehungsweise Direktoren der Amtsgerichte ernannt.

 

Zuständigkeit & Ansprechpartner:  Schiedspersonen - Amtsgericht Monschau

Manfred Huppertz
Hohe Straße 26
52156 Monschau
+49 2472 3202
Schiedsamtsbezirk: Monschau

1. Vertretung:
Dr. Reinhard Karl Jonen
Reichensteiner Straße 76
52156 Monschau 
+49 2472 970630
Schiedsamtsbezirk: Monschau

 

Link: Amtsgericht Monschau: Streitschlichtung / Schiedsleute (nrw.de)

Rechtsgrundlagen

  • Gesetzliche Grundlage
  • Näheres regelt das Schiedsamtsgesetz NRW

Kosten

Die Gebühren des Schiedsamtes sind gesetzlich festgelegt. Sie betragen je nach Fall zwischen 10 Euro und 40 Euro, zuzüglich Auslagen.

Beratungen zum Verfahren sind kostenlos.

Weitere Informationen

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Onlinedienstleistung

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zuständige Einrichtung

Ordnungsamt
Stadtverwaltung
Laufenstraße 84
52156 Monschau
E-Mail: oliver.krings@stadt.monschau.de

Schiedsmannangelegenheiten

„Schlichten statt richten"

Das Schiedsamt wird von ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen ausgeübt.

Aufgaben:

Ihre Aufgabe ist es, bei Rechtsstreitigkeiten schlichtend auf die Parteien einzuwirken, um außergerichtlich eine gütliche Einigung herbeizuführen. Sie befassen sich beispielsweise mit Nachbarschaftsstreitigkeiten und Privatklagedelikten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter Körperverletzung und Sachbeschädigung. Langwierige und teure Gerichtsprozesse lassen sich dadurch oftmals verhindern. Die dort geschlossenen Vergleiche können von den Amtsgerichten für vollstreckbar erklärt werden.

In bestimmten Fällen ist das Schlichtungsverfahren sogar gesetzlich vorgeschrieben. Eine Zivilklage zum Amts- oder Landgericht ist dann erst zulässig, wenn zuvor erfolglos eine Schlichtung versucht wurde.

 

Voraussetzungen - Persönliche Voraussetzungen

Zuständig für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt.

Schiedsperson kann jeder werden, der das 25. Lebensjahr vollendet hat, nicht älter als 75 Jahre ist, in dem Schiedsamtsbezirk wohnt und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt. Sie wird für 5 Jahre von der jeweils zuständigen Bezirksvertretung gewählt und von den Präsidenten beziehungsweise Direktoren der Amtsgerichte ernannt.

 

Zuständigkeit & Ansprechpartner:  Schiedspersonen - Amtsgericht Monschau

Manfred Huppertz
Hohe Straße 26
52156 Monschau
+49 2472 3202
Schiedsamtsbezirk: Monschau

1. Vertretung:
Dr. Reinhard Karl Jonen
Reichensteiner Straße 76
52156 Monschau 
+49 2472 970630
Schiedsamtsbezirk: Monschau

 

Link: Amtsgericht Monschau: Streitschlichtung / Schiedsleute (nrw.de)

Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.

https://www.schiedsamt.de/startseite

Schiedsamtsgesetz Nordrhein-Westfalen

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=3&ugl_nr=316&bes_id=3455&aufgehoben=N&menu=1&sg=

Die Gebühren des Schiedsamtes sind gesetzlich festgelegt. Sie betragen je nach Fall zwischen 10 Euro und 40 Euro, zuzüglich Auslagen.

Beratungen zum Verfahren sind kostenlos.

Schiedsmann Schiedsperson https://buergerportal.monschau.de:443/telefonverzeichnis/-/egov-bis-detail/dienstleistung/535/show
Ordnungsamt
Laufenstraße 84 52156 Monschau
Telefon 02472 81-226