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 Sondernutzungen

Sondernutzung ist jede Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes, die den Verkehrsfluss und wesentliche Nutzbarkeit des öffentlichen Verkehrsraumes nicht übermäßig einschränkt. Sondernutzung ist grundsätzlich erlaubnis- und gebührenpflichtig.

Sondernutzungen sind z.B.:

  • Aufstellung eines Containers, Baugerüstes, Arbeitswagen
  • Aufstellung einer Baumaschine, Baubude
  • Aufstellung eines Straßen-Cafés (z.B. Marktplatz)

Die Sondernutzung kann auf Antrag genehmigt werden, wenn verkehrliche Behinderungen ausgeschlossen sind. Der Antrag sollte in der Regel mindestens 2 Wochen vor der Nutzung gestellt werden. Bei einer umfangreichen Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes empfiehlt sich eine frühere Antragstellung (4 - 8 Wochen vor Beginn).

 

Eine Sondernutzung liegt nicht vor, wenn der Verkehrsfluss sowie die wesentliche Nutzbarkeit des öffentlichen Verkehrsraumes erheblich eingeschränkt wird. Dann handelt es sich um eine übermäßige Straßennutzung, die einer Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung des Straßenbaus und Verkehrslenkung (Amt 61) der Städte Region Aachen bedarf.

Die Tatbestandsmerkmale der übermäßigen Straßennutzung liegen vor (§ 29 Straßenverkehrsordnung), wenn die Straße wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer am Straßenverkehr eingeschränkt wird und dadurch der gängige Verkehrsfluss beeinflusst wird.

Eine übermäßige Straßennutzung ist z.B.:

  • Radrennen
  • Mannschaftsfahrten
  • Motorsportliche Veranstaltungen
  • vergleichbare Veranstaltungen

Die Tatbestandsmerkmale der Ausnahmegenehmigung (§ 46 Straßenverkehrsordnung) sind erfüllt, wenn Hindernisse auf die Straße gebracht werden. Dies liegt vor, wenn der Verkehrsfluss sowie die wesentliche Nutzbarkeit des öffentlichen Verkehrsraumes durch Hindernisse, die auf die Straße gebracht werden oder auf der Straße liegen gelassen werden, eingeschränkt wird.

Der Antrag auf übermäßige Straßennutzung oder Ausnahmegenehmigung sollte mindestens 4 Wochen vor Umsetzung beantragt werden: Straßenbau und Verkehrslenkung - Serviceportal StädteRegion Aachen (staedteregion-aachen.de)

 

Downloadbereich

  • Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis

Rechtsgrundlagen

  • Sondernutzungssatzung der Stadt Monschau
  • Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW
  • Straßenverkehrsordnung

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Art und Dauer sowie nach der Größe der in Anspruch genommenen Fläche. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall bei Ihrer/m Ansprechpartner/in.

Hinweise und Besonderheiten

Der Antrag für die Erteilung einer Sondernutzung sollte mindestens 4 Wochen vor Umsetzung beantragt werden.

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Onlinedienstleistung

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zuständige Einrichtung

Ordnungsamt
Stadtverwaltung
Laufenstraße 84
52156 Monschau
E-Mail: oliver.krings@stadt.monschau.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Carls:
Tel: 02472 81-225
E-Mail: alexander.carls@stadt.monschau.de
Herr Jansen D.:
Tel: 02472 81-224
E-Mail: dominik.jansen@stadt.monschau.de
Sondernutzungen

Sondernutzung ist jede Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes, die den Verkehrsfluss und wesentliche Nutzbarkeit des öffentlichen Verkehrsraumes nicht übermäßig einschränkt. Sondernutzung ist grundsätzlich erlaubnis- und gebührenpflichtig.

Sondernutzungen sind z.B.:

  • Aufstellung eines Containers, Baugerüstes, Arbeitswagen
  • Aufstellung einer Baumaschine, Baubude
  • Aufstellung eines Straßen-Cafés (z.B. Marktplatz)

Die Sondernutzung kann auf Antrag genehmigt werden, wenn verkehrliche Behinderungen ausgeschlossen sind. Der Antrag sollte in der Regel mindestens 2 Wochen vor der Nutzung gestellt werden. Bei einer umfangreichen Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes empfiehlt sich eine frühere Antragstellung (4 - 8 Wochen vor Beginn).

 

Eine Sondernutzung liegt nicht vor, wenn der Verkehrsfluss sowie die wesentliche Nutzbarkeit des öffentlichen Verkehrsraumes erheblich eingeschränkt wird. Dann handelt es sich um eine übermäßige Straßennutzung, die einer Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung des Straßenbaus und Verkehrslenkung (Amt 61) der Städte Region Aachen bedarf.

Die Tatbestandsmerkmale der übermäßigen Straßennutzung liegen vor (§ 29 Straßenverkehrsordnung), wenn die Straße wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer am Straßenverkehr eingeschränkt wird und dadurch der gängige Verkehrsfluss beeinflusst wird.

Eine übermäßige Straßennutzung ist z.B.:

  • Radrennen
  • Mannschaftsfahrten
  • Motorsportliche Veranstaltungen
  • vergleichbare Veranstaltungen

Die Tatbestandsmerkmale der Ausnahmegenehmigung (§ 46 Straßenverkehrsordnung) sind erfüllt, wenn Hindernisse auf die Straße gebracht werden. Dies liegt vor, wenn der Verkehrsfluss sowie die wesentliche Nutzbarkeit des öffentlichen Verkehrsraumes durch Hindernisse, die auf die Straße gebracht werden oder auf der Straße liegen gelassen werden, eingeschränkt wird.

Der Antrag auf übermäßige Straßennutzung oder Ausnahmegenehmigung sollte mindestens 4 Wochen vor Umsetzung beantragt werden: Straßenbau und Verkehrslenkung - Serviceportal StädteRegion Aachen (staedteregion-aachen.de)

 

Downloadbereich

  • Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis

Die Gebühr richtet sich nach der Art und Dauer sowie nach der Größe der in Anspruch genommenen Fläche. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall bei Ihrer/m Ansprechpartner/in.

Sondernutzungserlaubnis https://buergerportal.monschau.de:443/telefonverzeichnis/-/egov-bis-detail/dienstleistung/490/show
Ordnungsamt
Laufenstraße 84 52156 Monschau
Telefon 02472 81-226

Herr

Carls

117

02472 81-225
alexander.carls@stadt.monschau.de

Herr

Jansen D.

117

02472 81-224
dominik.jansen@stadt.monschau.de