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Melderegisterauskunft (einfach)
Die Meldebehörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen.
Dabei wird unterschieden zwischen einer
- einfachen Melderegisterauskunft und einer
- einfachen Melderegisterauskunft
Voraussetzung für beide Arten von Auskünften ist, dass die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über
- den Familiennamen,
- den früheren Namen
- die Vornamen
- das Geburtsdatum
- das Geschlecht oder
- eine Anschrift- Familienname
Es bedarf zusätzlich der Erklärung, dass die Melderegisterauskunft nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels verwendet wird, es sei denn, die entsprechende Einwilligung des Betroffenen liegt vor. Sollten die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese konkret anzugeben.
Die einfache Auskunft aus dem Melderegister beinhaltet folgende Daten:
- Familienname,
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- Doktorgrad und
- Derzeitige Anschriften sowie
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Die Melderegisterauskunft muss schriftlich beim Bürgerbüro der Stadt Monschau gestellt werden.
Hinweise und Besonderheiten
Neutrale Antwort
Sofern aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen eine Auskunft aus dem Melderegister nicht erteilt werden kann, erhalten Sie eine neutrale Antwort mit folgendem Wortlaut:
"Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden."
Rechtsgrundlagen
Einfache Melderegisterauskunft nach § 44 BMG
Kosten
Die Gebühr beträgt 11,00 Euro.
Hinweis: Der Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister löst immer eine Gebührenpflicht aus. Die Gebühr wird mit der Antragstellung fällig und ist auch dann zu bezahlen, wenn die mitgeteilte Anschrift bereits bekannt ist oder die neutrale Antwort erteilt wird.
Es gibt keine Befreiungen oder Ermäßigungen.
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Stadtverwaltung
Laufenstraße 84
52156 Monschau
E-Mail: agnes.kirch@stadt.monschau.de
Zuständige Kontaktpersonen
Die Meldebehörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen.
Dabei wird unterschieden zwischen einer
- einfachen Melderegisterauskunft und einer
- einfachen Melderegisterauskunft
Voraussetzung für beide Arten von Auskünften ist, dass die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über
- den Familiennamen,
- den früheren Namen
- die Vornamen
- das Geburtsdatum
- das Geschlecht oder
- eine Anschrift- Familienname
Es bedarf zusätzlich der Erklärung, dass die Melderegisterauskunft nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels verwendet wird, es sei denn, die entsprechende Einwilligung des Betroffenen liegt vor. Sollten die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese konkret anzugeben.
Die einfache Auskunft aus dem Melderegister beinhaltet folgende Daten:
- Familienname,
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- Doktorgrad und
- Derzeitige Anschriften sowie
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Die Melderegisterauskunft muss schriftlich beim Bürgerbüro der Stadt Monschau gestellt werden.
Hinweise und Besonderheiten
Neutrale Antwort
Sofern aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen eine Auskunft aus dem Melderegister nicht erteilt werden kann, erhalten Sie eine neutrale Antwort mit folgendem Wortlaut:
"Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden."
Die Gebühr beträgt 11,00 Euro.
Hinweis: Der Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister löst immer eine Gebührenpflicht aus. Die Gebühr wird mit der Antragstellung fällig und ist auch dann zu bezahlen, wenn die mitgeteilte Anschrift bereits bekannt ist oder die neutrale Antwort erteilt wird.
Es gibt keine Befreiungen oder Ermäßigungen.
https://buergerportal.monschau.de:443/telefonverzeichnis/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21321/showFrau
Kaulartz
1
Frau
Kirch
2