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Plakatierung
Das Aufstellen / Anbringen von Werbeplakaten / Plakaten / Großraumplakate für Politische Veranstaltungen oder sonstige Veranstaltungen auf städtischer Fläche im öffentlichen Verkehrsraum ist gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung – II B 2 – 22 – 33 und des Innenministeriums – 11/20-10.10 vom 08.08.2003 genehmigungspflichtig.
Die Genehmigung wird für eine bestimmte Anzahl von Plakaten für einen bestimmten Zeitraum erteilt.
Downloadbereich
- Antrag auf Erteilung einer Plakatierung
Rechtsgrundlagen
Runderlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung – II B 2 – 22 – 33 und des Innenministeriums – 11/20-10.10 vom 08.08.2003
Hinweise und Besonderheiten
Die unerlaubte Aufstellung von Werbeplakaten / Großraumplakaten für Veranstaltungen auf städtischer Fläche stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
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Zuständige Einrichtung
Ordnungsamt
Stadtverwaltung
Laufenstraße 84
52156 Monschau
E-Mail: oliver.krings@stadt.monschau.de
Zuständige Kontaktpersonen
Das Aufstellen / Anbringen von Werbeplakaten / Plakaten / Großraumplakate für Politische Veranstaltungen oder sonstige Veranstaltungen auf städtischer Fläche im öffentlichen Verkehrsraum ist gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung – II B 2 – 22 – 33 und des Innenministeriums – 11/20-10.10 vom 08.08.2003 genehmigungspflichtig.
Die Genehmigung wird für eine bestimmte Anzahl von Plakaten für einen bestimmten Zeitraum erteilt.
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Herr
Carls
117
Herr
Jansen D.
117