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Themenbereich: Zweitwohnungssteuer
Neuer Auftrag: Zweitwohnungssteuer
Beschreibung
Grundlage für die Steuererhebung
Die Stadt Monschau erhebt Zweitwohnungssteuer auf der Grundlage der Satzung vom 03.12.2014. Die Satzung finden Sie hier.
Warum wird die Zweitwohnungssteuer erhoben?
Die Zweitwohnungssteuer wird für das Innehaben einer Zweitwohnung in Monschau erhoben.
Nähere Infos siehe unter Download "Erläuterungen Zweitwohnungssteuer 2019"
Gebühren
Keine Informationen hinterlegt.
Kontaktdaten
Steuern und Abgaben
Laufenstraße 84
52156 Monschau