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Lebenspartnerschaft
Zuständig für die Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft ist das Standesamt des (Haupt-)Wohnsitzes. Da in dem Fall unterschiedliche Unterlagen vorgelegt werden müssen, ist eine individuelle Beratung erforderlich.
Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor der Begründung der Lebenspartnerschaft erfolgen und danach die Terminabsprache.
Kosten
40,00 EURO Gebühr 66,00 EURO bei Auslandsberührung Verpartnerung außerhalb der generellen Öffnungszeiten an einem Samstag im Monat vormittags: zusätzlich 66,00 EURO Hinzu kommen Urkundengebühren und evtl. individuelle Gebühren
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtung
Standesamt
Stadtverwaltung
Laufenstraße 84
52156 Monschau
E-Mail: eva.mertens@stadt.monschau.de
Zuständige Kontaktpersonen
Zuständig für die Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft ist das Standesamt des (Haupt-)Wohnsitzes. Da in dem Fall unterschiedliche Unterlagen vorgelegt werden müssen, ist eine individuelle Beratung erforderlich.
Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor der Begründung der Lebenspartnerschaft erfolgen und danach die Terminabsprache.
40,00 EURO Gebühr 66,00 EURO bei Auslandsberührung Verpartnerung außerhalb der generellen Öffnungszeiten an einem Samstag im Monat vormittags: zusätzlich 66,00 EURO Hinzu kommen Urkundengebühren und evtl. individuelle Gebühren
https://buergerportal.monschau.de:443/diensleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/589/showFrau
Mertens E.
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