BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Kinderreisepass
Was ist ein Kinderausweis, was ist ein Kinderreisepass?
Seit dem 01.01.2006 werden für Kinder bis 12 Jahre maschinenlesbare Kinderreisepässe ausgestellt. Die bisher ausgestellten Kinderausweise behalten aber ihre Gültigkeit bis zum jeweiligen Ablaufdatum.
Bei weiteren Fragen wenden sie sich bitte, sofern Sie in Deutschland wohnhaft sind, an Ihre Passbehörde, sofern Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, an die Ihren Wohnsitz zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Wenn Sie eine Auslandsreise planen, so prüfen Sie bitte anhand der Einreisebestimmungen, ob der Kinderausweis oder Kinderreisepass für die Reise ausreichend ist. Die Einreisebestimmungen finden Sie auf der jeweiligen Länderseite unter den Reise- und Sicherheitshinweisen (s. u. Dienstleistung).
Mitzubringende Unterlagen:
ein biometrisches Foto
Antragsformular (Unterschrift beider Erziehungsberechtigten)
Geburtsurkunde
Ausweise beider Erziehungsberechtigten
Persönliches Erscheinen ist gefordert. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen bei der Ausstellung des Kinderreisepasses mit anwesend sein, da der Kinderreisepass von den Kindern unterschrieben werden muss.
Das Antragsformular kann ohne Vollmacht abgeholt werden (siehe Download). Der Kinderreisepass wird nur mit einer Vollmacht ausgestellt und ausgehändigt. Beide Elternteile bzw. Vormund pp. müssen den Antrag unterschreiben.
Kosten
Die Gebühr für die erstmalige Ausstellung des Kinderreisepasses beträgt 13,00 EURO, die Verlängerung 6,00 EURO.
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Downloads
Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Stadtverwaltung
Laufenstraße 84
52156 Monschau
E-Mail: wilfried.roscheda@stadt.monschau.de
Zuständige Kontaktpersonen
Was ist ein Kinderausweis, was ist ein Kinderreisepass?
Seit dem 01.01.2006 werden für Kinder bis 12 Jahre maschinenlesbare Kinderreisepässe ausgestellt. Die bisher ausgestellten Kinderausweise behalten aber ihre Gültigkeit bis zum jeweiligen Ablaufdatum.
Bei weiteren Fragen wenden sie sich bitte, sofern Sie in Deutschland wohnhaft sind, an Ihre Passbehörde, sofern Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, an die Ihren Wohnsitz zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Wenn Sie eine Auslandsreise planen, so prüfen Sie bitte anhand der Einreisebestimmungen, ob der Kinderausweis oder Kinderreisepass für die Reise ausreichend ist. Die Einreisebestimmungen finden Sie auf der jeweiligen Länderseite unter den Reise- und Sicherheitshinweisen (s. u. Dienstleistung).
Mitzubringende Unterlagen:
ein biometrisches Foto
Antragsformular (Unterschrift beider Erziehungsberechtigten)
Geburtsurkunde
Ausweise beider Erziehungsberechtigten
Persönliches Erscheinen ist gefordert. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen bei der Ausstellung des Kinderreisepasses mit anwesend sein, da der Kinderreisepass von den Kindern unterschrieben werden muss.
Das Antragsformular kann ohne Vollmacht abgeholt werden (siehe Download). Der Kinderreisepass wird nur mit einer Vollmacht ausgestellt und ausgehändigt. Beide Elternteile bzw. Vormund pp. müssen den Antrag unterschreiben.
Die Gebühr für die erstmalige Ausstellung des Kinderreisepasses beträgt 13,00 EURO, die Verlängerung 6,00 EURO.
https://buergerportal.monschau.de:443/diensleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/550/showHerr
Roscheda
2
Frau
Kaulartz