BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Hundegesetz NRW
Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder / und ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (sogenannter großer Hund) , ist der zuständigen Behörde (hier: Ordnungsamt der Stadt Monschau) auf entsprechendem Formular und mit dazugehörigen Unterlagen vom Halter anzuzeigen !
Das u. a. "Informationsblatt" gibt Tipps über die Haltung großer Hunde
Kosten
25,00 EURO
Zuständige Einrichtung
Ordnungsamt
Stadtverwaltung
Laufenstraße 84
52156 Monschau
E-Mail: oliver.krings@stadt.monschau.de
Zuständige Kontaktpersonen
Hundegesetz NRW 25,00 EURO Hundegesetz Hunde große Hunde https://buergerportal.monschau.de:443/diensleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/528/show
Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder / und ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (sogenannter großer Hund) , ist der zuständigen Behörde (hier: Ordnungsamt der Stadt Monschau) auf entsprechendem Formular und mit dazugehörigen Unterlagen vom Halter anzuzeigen !
Das u. a. "Informationsblatt" gibt Tipps über die Haltung großer Hunde
Ordnungsamt
001 Laufenstraße 84 52156 Monschau
Telefon 02472 81-226
Frau
Huppertz H.
116
02472 81-225
hildegard.huppertz@stadt.monschau.de
Herr
Carls
117
02472 81-224
alexander.carls@stadt.monschau.de