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Eigentumswechsel bei Grundbesitz
Der Fachbereich Steuern und Abgaben erhält keine Durchschrift des Kauf- oder Übertragungsvertrages. Eine Umschreibung des Eigentums erfolgt erst durch Mitteilung (Zurechnungsfortschreibung) des Finanzamtes. Beginn der Zurechnung ist, da die Grundsteuer nach den Verhältnissen des Grundsteuergesetzes festgesetzt wird, der Beginn des Kalenderjahres, das auf die Änderung folgt.
Wenn eine unterjährige Umschreibung und Abrechnung der Gebühren und der Grundsteuer gewünscht wird, kann dies mit der "Erklärung über einen Eigentumswechsel" beantragt werden (siehe hierzu Formular unter Downloads "Eigentumswechsel").
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Zuständige Einrichtung
Steuern und Abgaben
Stadtverwaltung
Laufenstraße 84
52156 Monschau
E-Mail: georg.mueller@stadt.monschau.de
Zuständige Kontaktpersonen
Der Fachbereich Steuern und Abgaben erhält keine Durchschrift des Kauf- oder Übertragungsvertrages. Eine Umschreibung des Eigentums erfolgt erst durch Mitteilung (Zurechnungsfortschreibung) des Finanzamtes. Beginn der Zurechnung ist, da die Grundsteuer nach den Verhältnissen des Grundsteuergesetzes festgesetzt wird, der Beginn des Kalenderjahres, das auf die Änderung folgt.
Wenn eine unterjährige Umschreibung und Abrechnung der Gebühren und der Grundsteuer gewünscht wird, kann dies mit der "Erklärung über einen Eigentumswechsel" beantragt werden (siehe hierzu Formular unter Downloads "Eigentumswechsel").
Eigentumswechsel Eigentümerwechsel Grundbesitzer https://buergerportal.monschau.de:443/diensleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/526/show
Frau
Köstner
215