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Abfallbeseitigungsgebühren
Für die Inanspruchnahme der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung wird eine Benutzungsgebühr, in Form einer Grund- und Zusatzgebühr, erhoben. Gebührenpflichtige sind die Eigentümer der an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücke.
Eine Übersicht über die Gebührensätze zu den verschiedenen Restmüllgefäßen finden Sie unter "Downloads"
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Zuständige Einrichtung
Steuern und Abgaben
Stadtverwaltung
Laufenstraße 84
52156 Monschau
E-Mail: georg.mueller@stadt.monschau.de
Zuständige Kontaktpersonen
Für die Inanspruchnahme der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung wird eine Benutzungsgebühr, in Form einer Grund- und Zusatzgebühr, erhoben. Gebührenpflichtige sind die Eigentümer der an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücke.
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Frau
Köstner
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