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Sterbefälle
Der Tod eines Menschen muss vom zuständigen Standesamt beurkundet werden.
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Neben der Todesbescheinigung des Arztes sind je nach Personenstand (ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden) verschiedene Unterlagen vorzulegen. Informationen dazu erhalten Sie vom Standesamt oder auch vom Bestatter.
Kosten
Ausstellung einer Sterbeurkunde: 10,00 EURO jede weitere, zeitgleich gefertigte Sterbeurkunde: 5,00 EURO Urkunden für Rente, Krankenkasse, Bestattung sind gebührenfrei
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Zuständige Einrichtung
Standesamt
Stadtverwaltung
Laufenstraße 84
52156 Monschau
E-Mail: eva.mertens@stadt.monschau.de
Zuständige Kontaktpersonen
Der Tod eines Menschen muss vom zuständigen Standesamt beurkundet werden.
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Neben der Todesbescheinigung des Arztes sind je nach Personenstand (ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden) verschiedene Unterlagen vorzulegen. Informationen dazu erhalten Sie vom Standesamt oder auch vom Bestatter.
Ausstellung einer Sterbeurkunde: 10,00 EURO jede weitere, zeitgleich gefertigte Sterbeurkunde: 5,00 EURO Urkunden für Rente, Krankenkasse, Bestattung sind gebührenfrei
https://buergerportal.monschau.de:443/diensleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/497/showFrau
Mertens E.
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