BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Niederschlagswassergebühren
Niederschlagswasser ist, nach dem Wasserhaushaltsgesetz, das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser. Grundlage der Gebührenberechnung für das Niederschlagswasser ist die Quadratmeterzahl der bebauten (bzw. überbauten) und/oder befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden abflusswirksam in die städtische Abwasseranlage gelangen kann.
Die Ermittlung der zur Veranlagung der Niederschlagsgebühren heranzuziehenden Fläche obliegt dem städtischen Tiefbauamt.
Kosten
Für das Jahr 2022 beträgt die Niederschlagswassergebühr 1,40 € je m² bebaute bzw. versiegelte abflusswirksame Fläche
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zuständige Einrichtung
Steuern und Abgaben
Stadtverwaltung
Laufenstraße 84
52156 Monschau
E-Mail: georg.mueller@stadt.monschau.de
Zuständige Kontaktpersonen
Niederschlagswasser ist, nach dem Wasserhaushaltsgesetz, das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser. Grundlage der Gebührenberechnung für das Niederschlagswasser ist die Quadratmeterzahl der bebauten (bzw. überbauten) und/oder befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden abflusswirksam in die städtische Abwasseranlage gelangen kann.
Die Ermittlung der zur Veranlagung der Niederschlagsgebühren heranzuziehenden Fläche obliegt dem städtischen Tiefbauamt.
Für das Jahr 2022 beträgt die Niederschlagswassergebühr 1,40 € je m² bebaute bzw. versiegelte abflusswirksame Fläche
https://buergerportal.monschau.de:443/diensleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/492/showFrau
Köstner
215