BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Familienbuch
In der Zeit vom 01.01.1958 bis 31.12.2008 wurde das Familienbuch im Anschluss an die Eheschließung angelegt. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, das Sie zu Hause haben.
Das Familienbuch wird beim Eheschließungsstandesamt geführt. Personenstandsrechtliche Ereignisse der Familie sind darin dokumentiert/fortgeführt.
Seit dem 01.01.2009 werden allerdings nur noch Ereignisse, die die Ehegatten selbst betreffen, fortgeführt, z.B. Tod, Scheidung.
Kinder, die ab 01.01.2009 geboren sind, werden nicht mehr in das Familienbuch eingetragen. Als Nachweis der Geburt/Abstammung ist dann eine Geburtsurkunde beim Standesamt, das die Geburt beurkundet hat, zu besorgen.
Wenn ein Familienbuch nach Eheschließung im Ausland angelegt worden ist, wird es beim Standesamt geführt, in dessen Bezirk die Eheleute am 24. Februar 2007 (Inkrafttreten des Personenstandsrechtsreformgesetzes) ihren Wohnsitz hatten.
Beglaubigte Abschriften des Familienbuches sind - soweit noch erforderlich - beim zuständigen Standesamt (s.o.) erhältlich.
Kosten
für eine Abschrift des Familienbuches: 10,00 EURO jede weitere, zeitgleich gefertigte Abschrift: 5,00 EURO
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zuständige Einrichtung
Standesamt
Stadtverwaltung
Laufenstraße 84
52156 Monschau
E-Mail: eva.mertens@stadt.monschau.de
Zuständige Kontaktpersonen
In der Zeit vom 01.01.1958 bis 31.12.2008 wurde das Familienbuch im Anschluss an die Eheschließung angelegt. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, das Sie zu Hause haben.
Das Familienbuch wird beim Eheschließungsstandesamt geführt. Personenstandsrechtliche Ereignisse der Familie sind darin dokumentiert/fortgeführt.
Seit dem 01.01.2009 werden allerdings nur noch Ereignisse, die die Ehegatten selbst betreffen, fortgeführt, z.B. Tod, Scheidung.
Kinder, die ab 01.01.2009 geboren sind, werden nicht mehr in das Familienbuch eingetragen. Als Nachweis der Geburt/Abstammung ist dann eine Geburtsurkunde beim Standesamt, das die Geburt beurkundet hat, zu besorgen.
Wenn ein Familienbuch nach Eheschließung im Ausland angelegt worden ist, wird es beim Standesamt geführt, in dessen Bezirk die Eheleute am 24. Februar 2007 (Inkrafttreten des Personenstandsrechtsreformgesetzes) ihren Wohnsitz hatten.
Beglaubigte Abschriften des Familienbuches sind - soweit noch erforderlich - beim zuständigen Standesamt (s.o.) erhältlich.
für eine Abschrift des Familienbuches: 10,00 EURO jede weitere, zeitgleich gefertigte Abschrift: 5,00 EURO
https://buergerportal.monschau.de:443/diensleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/488/showFrau
Mertens E.
106