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Zweitwohnungssteuer
Grundlage für die Steuererhebung
Die Stadt Monschau erhebt Zweitwohnungssteuer auf der Grundlage der Satzung vom 02.04.2020. Die Satzung finden Sie hier.
Warum wird die Zweitwohnungssteuer erhoben?
Die Zweitwohnungssteuer wird für das Innehaben einer Zweitwohnung in Monschau erhoben.
Nähere Infos siehe unter Download "Informationen Zweitwohnungssteuer 2021"
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
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Zuständige Einrichtung
Steuern und Abgaben
Stadtverwaltung
Laufenstraße 84
52156 Monschau
E-Mail: georg.mueller@stadt.monschau.de
Zuständige Kontaktpersonen
Grundlage für die Steuererhebung
Die Stadt Monschau erhebt Zweitwohnungssteuer auf der Grundlage der Satzung vom 02.04.2020. Die Satzung finden Sie hier.
Warum wird die Zweitwohnungssteuer erhoben?
Die Zweitwohnungssteuer wird für das Innehaben einer Zweitwohnung in Monschau erhoben.
Nähere Infos siehe unter Download "Informationen Zweitwohnungssteuer 2021"
https://buergerportal.monschau.de:443/diensleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/483/show
Frau
Wendorff
214