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Fremdenverkehrsbeiträge
Informationen zur Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages
Städte und Gemeinden, in denen die Zahl der Fremdübernachtungen im Jahr in der Regel das Siebenfache der Einwohnerzahl übersteigt, können für die Fremdenverkehrswerbung und für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Fremdenverkehrszwecken bereitgestellten Einrichtungen und Anlagen sowie für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen einen Fremdenverkehrsbeitrag auf der Grundlage einer Satzung nach § 11 (5) KAG NRW erheben. Nähere Infos siehe unter Download "Erläuterungen Fremdenverkehrsbeiträge"
Die aktuelle Fremdenverkehrsbeitragssatzung finden Sie hier
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Zuständige Einrichtung
Steuern und Abgaben
Stadtverwaltung
Laufenstraße 84
52156 Monschau
E-Mail: georg.mueller@stadt.monschau.de
Zuständige Kontaktpersonen
Informationen zur Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages
Städte und Gemeinden, in denen die Zahl der Fremdübernachtungen im Jahr in der Regel das Siebenfache der Einwohnerzahl übersteigt, können für die Fremdenverkehrswerbung und für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Fremdenverkehrszwecken bereitgestellten Einrichtungen und Anlagen sowie für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen einen Fremdenverkehrsbeitrag auf der Grundlage einer Satzung nach § 11 (5) KAG NRW erheben. Nähere Infos siehe unter Download "Erläuterungen Fremdenverkehrsbeiträge"
Die aktuelle Fremdenverkehrsbeitragssatzung finden Sie hier
https://buergerportal.monschau.de:443/diensleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/482/showFrau
Wendorff
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