BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Grundsteuer A + B
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt aufgrund der Einheitsbewertung des Grundbesitzes, die durch das Finanzamt Aachen-Kreis vorgenommen wird.
Die Besteuerung des Grund und Boden sowie der Gebäude wird unterteilt in:
- die Grundsteuer A für Flächen der Land- und Forstwirtschaft und
- die Grundsteuer B für alle anderen Flächen.
Die aktuellen Hebesätze der Stadt Monschau finden Sie unter "Downloads".
Informationen zur Grundsteuerreform sehen Sie auch unter "Downloads".
Hier geht's zum Video:
Video zur Umsetzung der Grundsteuerreform | DStGB
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Downloads
Zuständige Einrichtung
Steuern und Abgaben
Stadtverwaltung
Laufenstraße 84
52156 Monschau
E-Mail: georg.mueller@stadt.monschau.de
Zuständige Kontaktpersonen
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt aufgrund der Einheitsbewertung des Grundbesitzes, die durch das Finanzamt Aachen-Kreis vorgenommen wird.
Die Besteuerung des Grund und Boden sowie der Gebäude wird unterteilt in:
- die Grundsteuer A für Flächen der Land- und Forstwirtschaft und
- die Grundsteuer B für alle anderen Flächen.
Die aktuellen Hebesätze der Stadt Monschau finden Sie unter "Downloads".
Informationen zur Grundsteuerreform sehen Sie auch unter "Downloads".
Hier geht's zum Video:
Video zur Umsetzung der Grundsteuerreform | DStGB
Frau
Köstner
215