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Straßenreinigungsgebühren
Die Stadt Monschau erhebt für die von ihr durchgeführte Reinigung der öffentlichen Straßen Benutzungsgebühren nach dem Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit dem Straßenreinigungsgesetz NRW. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte des erschlossenen Grundstücks (Anlieger und Hinterlieger).
Eine Übersicht über die Gebührensätze zur Straßenreinigung finden Sie unter „Downloads“.
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Zuständige Einrichtung
Steuern und Abgaben
Stadtverwaltung
Laufenstraße 84
52156 Monschau
E-Mail: georg.mueller@stadt.monschau.de
Zuständige Kontaktpersonen
Die Stadt Monschau erhebt für die von ihr durchgeführte Reinigung der öffentlichen Straßen Benutzungsgebühren nach dem Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit dem Straßenreinigungsgesetz NRW. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte des erschlossenen Grundstücks (Anlieger und Hinterlieger).
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https://buergerportal.monschau.de:443/diensleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/425/showFrau
Köstner
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