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Geburtenanmeldung
Die Geburt eines Kindes muss vom zuständigen Standesamt beurkundet werden.
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wird, unabhängig vom Wohnort der Eltern. Für die Beurkundung ist die Geburtsbescheinigung der Hebamme, die Erklärung zur Namensgebung und bei miteinander verheirateten Eltern das Stammbuch bzw. die Eheurkunde vorzulegen.
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so sind weitere notwendige Unterlagen vorab beim Standesamt zu erfragen.
Kosten
Ausstellung einer Geburtsurkunde: 10,00 EURO jede weitere, zeitgleich gefertigte Geburtsurkunde: 5,00 EURO Urkunden für Krankenkasse, Kindergeld, Erziehungsgeld sind gebührenfrei
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtung
Standesamt
Stadtverwaltung
Laufenstraße 84
52156 Monschau
E-Mail: eva.mertens@stadt.monschau.de
Zuständige Kontaktpersonen
Die Geburt eines Kindes muss vom zuständigen Standesamt beurkundet werden.
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wird, unabhängig vom Wohnort der Eltern. Für die Beurkundung ist die Geburtsbescheinigung der Hebamme, die Erklärung zur Namensgebung und bei miteinander verheirateten Eltern das Stammbuch bzw. die Eheurkunde vorzulegen.
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so sind weitere notwendige Unterlagen vorab beim Standesamt zu erfragen.
Ausstellung einer Geburtsurkunde: 10,00 EURO jede weitere, zeitgleich gefertigte Geburtsurkunde: 5,00 EURO Urkunden für Krankenkasse, Kindergeld, Erziehungsgeld sind gebührenfrei
Anmeldung, Geburt, Geburtenanmeldung https://buergerportal.monschau.de:443/diensleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/394/showFrau
Mertens E.
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