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Bodenrichtwerte
Tipps zur Ermittlung des Bodenrichtwertes für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes
Für die Erklärung der Feststellung des Grundsteuerwerts des Finanzamtes Aachen- Kreis ist die Angabe des Bodenrichtwertes des jeweiligen Flurstückes erforderlich.
Zur Ermittlung des Bodenrichtwertes stehen Ihnen folgende online Portale zur Verfügung:
oder
https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/staedteregion/geoportal
Bei Fragen zur Anwendung der Bodenrichtwerte im Zusammenhang mit der Grundsteuer wenden Sie sich bitte an die entsprechende Hotline Ihres lokalen Finanzamtes.
Informationen hierzu sind zu finden unter https://www.finanzverwaltung.nrw.de/einfach-erklaert-das-grundsteuerportal
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Zuständige Einrichtung
Planung, Hochbau
Stadtverwaltung
Laufenstraße 84
52156 Monschau
E-Mail: stephan.dicks@stadt.monschau.de
Zuständige Kontaktpersonen
Für die Erklärung der Feststellung des Grundsteuerwerts des Finanzamtes Aachen- Kreis ist die Angabe des Bodenrichtwertes des jeweiligen Flurstückes erforderlich.
Zur Ermittlung des Bodenrichtwertes stehen Ihnen folgende online Portale zur Verfügung:
oder
https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/staedteregion/geoportal
Bei Fragen zur Anwendung der Bodenrichtwerte im Zusammenhang mit der Grundsteuer wenden Sie sich bitte an die entsprechende Hotline Ihres lokalen Finanzamtes.
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