BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Befreiung der Ausweispflicht
Auf Antrag kann eine Person unter bestimmten Voraussetzungen von der Ausweispflicht befreit werden.
Dieser Antrag kann von der betreffenden Person selbst gestellt werden (s. Download Eigenantrag) oder von einer bevollmächtigten Person oder Betreuer/in (s. Download Vollmacht).
Wenn dem Antrag stattgegeben wird, wird eine gesiegelte Bescheinigung der Ausweisplfichtbefreiung ausgestellt.
Kosten
Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.
Rechtsbehelf
Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Zum KontaktformularOnlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Stadtverwaltung
Laufenstraße 84
52156 Monschau
E-Mail: agnes.kirch@stadt.monschau.de
Zuständige Kontaktpersonen
Auf Antrag kann eine Person unter bestimmten Voraussetzungen von der Ausweispflicht befreit werden.
Dieser Antrag kann von der betreffenden Person selbst gestellt werden (s. Download Eigenantrag) oder von einer bevollmächtigten Person oder Betreuer/in (s. Download Vollmacht).
Wenn dem Antrag stattgegeben wird, wird eine gesiegelte Bescheinigung der Ausweisplfichtbefreiung ausgestellt.
Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.
https://buergerportal.monschau.de:443/diensleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21320/showFrau
Kaulartz
1
Frau
Kirch
2